Einleitung
Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, kurz Offenlegungsverordnung, verpflichtet Finanzmarktteilnehmer, Informationen darüber zu veröffentlichen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsentscheidungsprozess einbeziehen, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, für Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale sorgen und nachhaltige Investitionsziele zu erreichen gedenken.
Wir sind bestrebt, in Bezug auf die Rolle, die ökologische, soziale und Governance-Faktoren (ESG) in unserem Investitionsprozess spielen, so transparent wie möglich zu sein. Unser Ziel ist es, nachhaltiges Investieren zu fördern, Nachhaltigkeitsrisiken zu minimieren und Nachhaltigkeitschancen zu nutzen, um zu einer besseren Zukunft beizutragen. Wir sind der Ansicht, dass sich unsere Pflicht als Asset Manager, langfristig im Interesse unserer Kundinnen und Kunden zu handeln, mit den Grundsätzen des nachhaltigen Investierens deckt und dass sich ein positiver ESG-Impact günstig auf das Risiko-Ertrags-Profil unserer Investitionen auswirkt.
Die Offenlegungsverordnung verpflichtet Finanzmarktteilnehmer, auf ihrer Internetseite darüber zu informieren, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsentscheidungsprozess einbeziehen. Als Nachhaltigkeitsrisiken gelten laut Offenlegungsverordnung Ereignisse oder Bedingungen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Wir sind uns bewusst, dass Nachhaltigkeitsrisiken erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Performance unserer Vermögenswerte haben können. Deshalb werden Nachhaltigkeitsrisiken, einschließlich Klimarisiken, im Rahmen unserer globalen Risikobeurteilung mitberücksichtigt. Hierfür bewerten wir, wie groß bestimmte Risiken sind und welche potenziellen Auswirkungen sie haben, insbesondere auf unsere Rendite.
Wir ermitteln Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmens- und auf Portfolioebene. Welche spezifischen Risiken wir bei einem Investment berücksichtigen, hängt von der Anlageklasse und der Art des Finanzprodukts sowie von weiteren Faktoren ab, wie Investitionsspektrum, Struktur, Branche, Umfang und geografische Lage. Das Verfahren zur Beurteilung der möglichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite eines Investments ist demnach von Fall zu Fall unterschiedlich. Zusätzliche Informationen zu den verschiedenen Arten von Nachhaltigkeitsrisiken, die Einfluss auf die Rendite eines Investments haben können, sind unter Umständen im entsprechenden Anlageprospekt enthalten.
Die Offenlegungsverordnung verlangt von Finanzmarktteilnehmern, auf ihrer Internetseite darüber zu berichten, wie sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene beurteilen. Gemäß Offenlegungsverordnung sind die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen und Anlageberatungen solche, die negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren haben.
Bei Patrimonium werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsaspekte nicht systematisch berücksichtigt. Das liegt vor allem daran, dass nicht ausreichend Nachhaltigkeitsdaten für Privatmarktinvestitionen zur Verfügung stehen. Wir tun zwar unser Möglichstes, diese Art von Daten für unsere potenziellen Investments zu sammeln, die Beschaffung der erforderlichen ESG-Informationen ist jedoch mit gewissen Schwierigkeiten verbunden.
Wir prüfen regelmäßig unsere Pflichten sowie unsere Verfahren im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Gemäß der Offenlegungsverordnung haben Finanzmarktteilnehmer im Rahmen ihrer Vergütungspolitik anzugeben, inwiefern diese mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.
Unsere Fähigkeit, Nachhaltigkeitsrisiken zu bewerten und zu minimieren sowie ESG-Faktoren zu integrieren, wirkt sich positiv auf die Performance und den Erfolg unseres Unternehmens und der einzelnen Geschäftseinheiten aus und beeinflusst dadurch die (Höhe der) gezahlten erfolgsabhängigen Vergütung.
Nachhaltigkeits- und ESG-Ziele, wie die Implementierung von ESG-Grundsätzen und das Erreichen bestimmter Ratings, sind ebenfalls Unternehmensziele, die Auswirkungen auf die insgesamt entrichtete erfolgsabhängige Vergütung haben.