Anlegerversammlung der Patrimonium Anlagestiftung genehmigt alle Anträge des Stiftungsrates: Die 10. ordentliche Anlegerversammlung der Patrimonium Anlagestiftung vom 26. Mai 2021 fand in Übereinstimmung mit der Covid-19-Verordnung 3 ohne physische Anwesenheit der Anleger statt. Die Anleger hatten die Möglichkeit, ihre Stimmen schriftlich mit einer Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder an die Anlagestiftung auszuüben. Alle Anträge des Stiftungsrates wurden angenommen.
Der Jahresbericht und die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2020 wurden genehmigt und dem Stiftungsrat, der Geschäftsführung und dem Anlagekomitee der Anlagegruppe Wohnimmobilien Schweiz die Entlastung erteilt. Die vollständig zur Wiederwahl angetretenen Mitglieder des Stiftungsrates (Yves Cuendet, Daniel Heine, Beat Röthlisberger, Christoph Syz, Alfred Theiler, Christoph Vock) wurden für eine Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Anlegerversammlung in ihrem Amt bestätigt. Als Revisionsstelle wurde BDO Zürich für ein weiteres Geschäftsjahr wiedergewählt.
Die Antragsstellung der revidierten Statuten an die Oberaufsichtskommission OAK BV sowie das revidierte Stiftungsreglement wurden von der Anlegerversammlung genehmigt. Mit der Revision der Statuten, die noch von der Oberaufsichtskommission OAK BV genehmigt werden muss und dem revidierten Stiftungsreglement werden die Bestimmungen aus der ASV-Revision vom 21. Juni 2019, welche hauptsächlich die Governance betreffen, umgesetzt.